Android Sportwetten: welche App in Deutschland tatsächlich erlaubt ist

Updated Oktober 2026
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Eine Android-Sportwetten-App herunterzuladen ist heute eine Sache weniger Klicks. Die schwierigere Frage kommt danach: Welche der Apps auf dem Bildschirm darf in Deutschland überhaupt betrieben werden, und welche Regeln greifen, sobald man einzahlt? Die ehrliche Antwort beginnt nicht im Play Store. Sie beginnt bei der amtlichen Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) – dem einzigen Ort, an dem verbindlich steht, welche Anbieter über eine deutsche Erlaubnis für Sportwetten im Internet verfügen. Wer per Android-Phone wettet, surft, loggt sich ein und zahlt ein – am Ende läuft alles über dasselbe Konto, dieselben Limits und dieselbe Aufsicht wie im Browser, nur mit dem Unterschied, dass das Display kleiner ist und die Spielversuchung schneller aufpoppt.

Ein Smartphone mit dunklem Bildschirm liegt auf einem Tisch in einem Café, daneben eine Tasse und ein Notizbuch.
Die App „bet365 – Sportwetten“ wird im Apple App Store vom Entwickler Hillside Technology Limited angeboten.

Dieser Text wurde am 15 Oktober 2026 auf Grundlage der Whitelist der GGL, Stand 2. Oktober 2026$$, erstellt.

Inhaltsverzeichnis
  1. Der rechtliche Rahmen in Deutschland
  2. Spielregeln, die in der App genauso gelten wie im Browser
  3. Einzahlungslimit, OASIS und der Schutzmechanismus unterwegs
  4. Spielerinnen und Spieler, OASIS und der Alltag mit der App
  5. Funktionen, die auf einem Android-Touchscreen zählen
  6. Die zehn lizenzierten Anbieter im Vergleich
  7. Offshore und das Risiko der Bequemlichkeit
  8. Wettsteuer, Zahlungswege und die Sportwettensteuer im Alltag
  9. Werbe-Regeln und Bonusbedingungen unter dem GlüStV
  10. Was ein Anbieter im Store tun darf – und was nicht
  11. Wer mit dem Smartphone wettet – die konkrete Auswahl
  12. Wer mit dem Smartphone wettet – was bleibt
  13. Häufig gestellte Fragen

Der rechtliche Rahmen in Deutschland

Eine Android-App ist in Deutschland kein „bürokratischer Nebenschauplatz“, sondern Anbieter eines reglementierten Marktes. Wer Sportwetten im Internet veranstalten oder vermitteln will, braucht seit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 am 1. Juli 2021 eine Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV, erteilt von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale). Die Aufsicht liegt ebenfalls dort: Verstöße gegen Werbe- und Spielregeln ahndet die GGL mit Untersagungs- und Bufgeldbescheiden nach § 28a GlüStV. Was das Finanzamt anbelangt, ist die Frage der Wettsteuer deren Sache – nicht die der Aufsichtsbehörde.

Ein Fußball liegt neben Kopfhörern auf einer Holzbank in einer Umkleide, Licht fällt durch ein schmales Fenster.
Die 888 Holdings PLC mit Sitz in Gibraltar ist die Holdinggesellschaft der 888-Gruppe, zu der 888sport gehört; die Aktie ist seit September 2005 an der London Stock Exchange notiert.

Worauf man sich beim App-Download verlassen kann und worauf nicht: Das ist für die meisten Nutzer die entscheidende Frage. Die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist die amtliche Antwort. Sie führt zum jetzigen Stand 30 Einträge – 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis (zwei davon zusätzlich mit Pferdewetten), drei weitere Inhaber nur für Pferdewetten. Jede dort gelistete Domain trägt die Endung „.de“, und allein diese Endung ist kein Gütesiegel. Geprüft wird, ob der Domain-Inhaber auf der Liste geführt wird und ob die Domain mit der in der Liste übereinstimmt – nicht mehr und nicht weniger. Die Erst-Erlaubnis gilt nach § 4c Abs. 1 GlüStV fünf Jahre. Folgerlaubnisse werden ohne Endtermin auf der Whitelist ausgewiesen.

Was die Whitelist über eine App aussagt: Steht ein Anbieter auf der Liste, darf er Sportwetten online anbieten – auch über eine Android-App. Steht er nicht auf der Liste, ist sein Angebot in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Eine maltesische, eine niederländische oder eine Curaçao-Lizenz hat für den deutschen Markt keine Relevanz; die GGL selbst warnt Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten.

Nur die Domain, die unter der Sportwetten-Erlaubnis gelistet ist, darf Sportwetten annehmen. Eine Casinoerlaubnis, eine Pokererlaubnis oder eine Automatenerlaubnis derselben Gesellschaft ist eine andere Erlaubnis mit anderen Regeln. Wer AdmiralBet, bet365, Betano und Co. im Play Store sucht, muss also ein Auge darauf haben, ob die heruntergeladene App tatsächlich auf die Domain der Whitelist verweist.

Spielregeln, die in der App genauso gelten wie im Browser

Die Erlaubnis deckt festgelegte Wettformen ab. § 21 Abs. 1 GlüStV erlaubt festgelegte Quotenwetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder auf ein Teilstück davon, einzeln oder in Kombination – und zwar ausschließlich auf Wettarten, die die GGL im sogenannten Sportwettprogramm nach § 21 Abs. 5 zugelassen hat. Live-Wetten sind nach § 21 Abs. 4 nur auf das Endergebnis oder auf „nächste“ Komponenten erlaubt, bei denen solche Ereignisse selten sind: das nächste Tor im Fußball zum Beispiel, das nächste Set im Tennis. Das nächste Einzel im Tennis oder der nächste Korb im Basketball ist dagegen tabu. Wetten auf überwiegend von Minderjährigen bestrittene Veranstaltungen (in der Praxis der GGL zählt Fußball unterhalb der 3. Liga dazu), auf manipulationsanfällige Konstellationen und auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung sind ausgeschlossen (§ 21 Abs. 1a). Soziale oder politische Ereignisse sind nicht wettbar. Auf esports darf ebenfalls nicht gewettet werden, weil esports von der GGL nicht als Sport anerkannt ist. Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende eines Ereignisses ausgezahlt – selbst wenn die App einen Cash-out anbietet.

Ein Schreibtisch mit geschlossenem Laptop und einem Stapel unbeschrifteter Mappen vor einem Fenster am Nachmittag.
Als Anbieter von bet365 führt die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder die Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta (Stand der Liste: 2. Oktober 2026).

Welche App für wen infrage kommt: Die Frage hat keine Standardantwort. Wer Live-Wetten liebt, schaut nach Anbietern, deren App-Beschreibung Cash-out-Funktionen, Live-Quoten und gegebenenfalls Livestreams nennt – ohne zu übersehen, dass das Sportwettprogramm in Deutschland enger gefasst ist als anderswo. Wer viele Pre-Match-Märkte erwartet, sucht nach Anbietern mit großem Wettprogramm und einem Konfigurator, der mehrere Märkte eines Spiels bündelt.

Einzahlungslimit, OASIS und der Schutzmechanismus unterwegs

Unterwegs auf dem Smartphone ist ein Wettschein schneller abgeschickt als am heimischen Bildschirm gedacht. Genau deshalb greifen die Schutzregeln des GlüStV unabhängig vom Endgerät.

Teilnahme ab 18 Jahren: § 4 Abs. 3 GlüStV legt das einheitlich fest. Eine einmalige Verifizierung pro Anbieter nach § 6a GlüStV ist Pflicht, bevor uneingeschränkt gespielt werden darf. Wer noch nicht vollständig verifiziert ist, dem bleiben nach der Ausweiskontrolle höchstens 72 Stunden mit einem Einzahlungslimit von 100 €, und Auszahlungen sind in dieser Phase ausgeschlossen.

Das Einzahlungslimit selbst ist § 6c Abs. 1 GlüStV: Standard sind 1.000 € pro Kalendermonat, summiert über alle Anbieter hinweg. Die technische Seite heißt LUGAS-Limitdatei – ein gemeinsames Limit aller angeschlossenen Anbieter. Wer wirtschaftlich nachweisen kann, dass er mehr trägt, kann unter Umständen ein höheres Limit erhalten – bis 10.000 €, in Ausnahmefällen bis 30.000 € für maximal ein Prozent der aktiven Kundinnen und Kunden dieses Anbieters; eine Selbsterklärung reicht dazu nicht. Eine Herabsetzung greift sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen. Das ist der vorgesehene Weg, mit dem der deutsche Markt das verhindert, was Offshore-Märkte mit hohen Limits und ohne Eingriffsmöglichkeit erlauben.

OASIS – die Sperrdatei nach §§ 8, 8a GlüStV – wird bei Registrierung und Login abgefragt. Wer sich selbst sperrt, wählt eine Frist: mindestens drei Monate, wenn man eine eigene Dauer nennt, ansonsten mindestens ein Jahr. Wer draußen ist, kommt nicht so schnell zurück – und zwar bei jedem angeschlossenen Anbieter. Der „Panikbutton“ nach § 6i Abs. 3 ergänzt das durch eine 24-Stunden-Sofortsperre, die sich in kritischen Momenten direkt am Smartphone auslösen lässt, ohne dass ein Beratungstermin dazwischen liegt.

Paralleles Spielen ist unzulässig: § 6h GlüStV verbietet es, gleichzeitig bei mehreren Anbietern aktiv zu sein, und die Aktivitätsdatei der LUGAS prüft das automatisch. Wer das aushebeln will, indem er parallel zu einem lizenzierten Anbieter bei einem Offshore-Anbieter spielt, verliert zugleich den OASIS-Schutz und die deutsche Rechtsdurchsetzung – denn Offshore ist weder an OASIS noch an LUGAS angeschlossen. Das ist der Punkt, an dem die Bequemlichkeit einer zweiten App ins Risiko kippt.

Zahlungen funktionieren nach § 6b Abs. 4 GlüStV nur von einem Konto, das auf den eigenen Namen lautet und bei einem Geldwäschegesetz-pflichtigen Institut geführt wird. Anonyme Zahlungsmittel sind tabu – genau das ist der Mechanismus, der Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Karten aus den lizenzierten Apps heraushält. Welche konkreten Marken ein Anbieter akzeptiert, steht in dessen eigenen AGB – eine schriftliche Leseübung, die sich vor der ersten Einzahlung lohnt. Guthaben liegt auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung nach § 6b Abs. 6–7 wird das Restguthaben binnen fünf Werktagen gebührenfrei ausgezahlt.

Spielerinnen und Spieler, OASIS und der Alltag mit der App

Dass OASIS, LUGAS und der Panikbutton genau dort funktionieren müssen, wo das Handy ohnehin schon ist, hat mit der Mobilität zu tun. Eine Sitzung am Schreibtisch lässt sich durch Schließen des Browsers beenden. Eine App auf dem Sperrbildschirm meldet sich mit Push-Nachrichten und Live-Quoten, wenn ein Spiel beginnt – und genau da zählt jede Sekunde Verzögerung, die ein Schutzmechanismus kostet.

OASIS und die Rolle der Whitelist: Die Sperre wird über alle lizenzierten Anbieter hinweg durchgesetzt. Genau das macht den Test „steht auf der Whitelist“ so zentral: nur wer dort geführt wird, ist an OASIS und LUGAS angeschlossen. Wer auf eine Offshore-App ausweicht, fliegt aus keinem Schutzsystem heraus – er war von Anfang nicht drin.

Was die Spielsucht-Früherkennung leisten muss: Die Spielsucht-Früherkennung gehört zu den Pflichten jedes lizenzierten Anbieters – und sie ist heute vollständig automatisiert. Die Aktivitätsdatei der LUGAS erkennt, ob parallel gespielt wird, und greift ein. Die Sperrdatei OASIS erkennt Sperren, und zwar anbieterübergreifend. Der Panikbutton greift im Einzelfall, und ein Limit, das einmal gesetzt ist, gilt sofort nach unten und erst nach sieben Tagen nach oben. Das ist kein Pädagogik-Konzept, das ist ein technisches Regime.

Wo das Versagen anfängt: Es fängt genau dort an, wo eine Person mehr als ein Konto eröffnet – bei verschiedenen lizenzierten Anbietern über das Wochenende –, ohne dass parallel gespielt wird, und das Limit dennoch ausreizt. LUGAS erkennt das. Es fängt auch dort an, wo der Selbstausschluss umgangen wird, indem der- oder diejenige sich bei einer Offshore-Plattform neu anmeldet – denn dort läuft weder OASIS noch LUGAS. Die rechtliche Konstruktion setzt auf die Whitelist, nicht auf das einzelne Sicherheitsversprechen.

Funktionen, die auf einem Android-Touchscreen zählen

Wer mit dem Smartphone wettet, sucht zuerst nach einer App, die mit der Hand bedienbar ist – nicht nach einer, die nur die Browserseite verkleinert. Im Play Store finden sich nebeneinander nativ programmierte Android-Anwendungen und progressive Web-Apps, die als Verknüpfung auf dem Startbildschirm liegen. Was zählt, ist nicht die Verpackung, sondern das, was im Wettschein und bei der Navigation passiert.

Wettschein-Ansicht und Cash-out: Der Wettschein steht im Mittelpunkt der App-Bedienung. Eine klar lesbare Einzelwette mit Quoten, Einsatzfeld und Bestätigung ist Pflicht; Kombiwetten brauchen eine übersichtliche Anzeige, wie sich Teilstreichungen oder Teilauszahlungen auswirken. Der Cash-out wird in den Beschreibungen vieler Apps beworben – die MERKUR-BETS-App etwa nennt ihn explizit als gelben Button unter „Meine Wetten“; die bet-at-home-App und die NEO.bet-App bewerben ihn ebenso. Wichtig zu wissen: Auch wenn der Cash-out-Knopf vor dem Ende eines Spiels verfügbar ist, wird der Betrag erst dann ausgezahlt, wenn alle Spiele des Wettscheins abgeschlossen und abgerechnet sind. Wer das übersieht, wundert sich, warum das Konto zwischen Sonntagabend und Montagmittag ruhig bleibt.

Livestreams und Live-Statistiken: Das Live-Angebot gehört zu den am stärksten beworbenen Funktionen. Die bet365-App nennt jährlich Hunderttausende Live-Übertragungen; Betano wirbt mit Streams von LaLiga, FA Cup, Tennis-Grand-Slams, NBA, EuroLeague und NFL, verknüpft das aber mit einer Bedingung – das Streaming steht nur verifizierten Kunden mit einem bestimmten Mindestguthaben zur Verfügung. Wer ohnehin plant, einen höheren Betrag zu setzen, kann das als Bonus verbuchen; wer mit kleinen Einsätzen spielt, sollte vorher prüfen, ob das eigene Konto die Voraussetzung erfüllt. Andere Apps – Betway und bwin etwa – bewerben Live-Streams und Live-Statistiken ebenfalls.

Wett-Konfigurator und Kombi-Boost: Wer gerne mehrere Märkte eines Spiels in einer Wette kombiniert, stößt in der bet365-Beschreibung auf den „Wetten-Konfigurator+“, in der Betano-App auf den „Bet Builder“ und in der bwin-App auf den Kombi-Boost. Wer eine bestehende Wette gegen einen höheren Gewinn absichern möchte, achtet auf den Quoten-Boost, den bwin nennt. Diese Werkzeuge sind kein Alleinstellungsmerkmal mehr; sie entscheiden aber im Alltag, ob das Tippen unterwegs flüssig geht oder ob die Sitzung am Touchscreen klebt.

Sicherheit und biometrische Anmeldung: Face ID bzw. der Fingerabdrucksensor gehört bei neueren Apps zum Standard. Sportwetten.de nennt in der Store-Beschreibung die Anmeldung per Face ID; wer das Smartphone verliert, hat damit zugleich eine Sperre gegen unbefugten Zugriff auf das Wettkonto. Es ersetzt das Passwort nicht, ergänzt es aber um einen Faktor, der bei einem Diebstahl Zeit verschafft.

Die zehn lizenzierten Anbieter im Vergleich

Die folgende Tabelle ordnet die zehn Anbieter nach der Reihenfolge, in der die GGL-Whitelist sie für die deutsche Sportwetten-Domain führt. Sie ist keine Empfehlung und kein Ranking nach Größe – sie zeigt, wer mit Erlaubnis Sportwetten anbietet und seit wann.

Anbieter Domain Whitelist-Status Sportwetten-Erlaubnis seit
AdmiralBet Admiralbet.de Inhaber Greentube Betting Malta Limited 09.10.2020 (Folge: 13.12.2022, 29.07.2024)
Interwetten Interwetten.de Inhaber Interwetten Gaming Limited 02.11.2020 (Folge: 27.12.2022)
Betway Betway.de Inhaber Betway Limited 09.03.2021 (Folge: 23.12.2022)
MERKUR BETS MERKUR BETS Inhaber Merkur Bets Malta Limited 06.11.2023
bwin Bwin.de Inhaber bwin (Deutschland) Limited 09.10.2020 (Folge: 23.12.2022)
Sportwetten.de Sportwetten.de Inhaber NetX Betting Limited 19.11.2020 (Folge: 16.12.2022)
LeoVegas Leovegas.de Inhaber LVSports Limited 21.10.2024
888sport 888sport Inhaber 888 Germany Limited 30.06.2021 (Folge: 15.12.2022)
bpremium Bpremium.de Inhaber Ladbrokes (Deutschland) Limited 09.10.2020 (Folge: 21.12.2022)
NEO.bet NEO.bet Inhaber Greenvest Betting Limited 09.10.2020 (Folge: 22.12.2022)

Whitelist-Stand 2. Oktober 2026. Eine Whitelist-Erlaubnis deckt ausschließlich die angegebene Domain ab.

Was die Spalte „Erlaubnis seit“ verschweigt: Das Erteilungsdatum der Erst-Erlaubnis besagt nichts über die Größe des Anbieters im deutschen Markt. Sie zeigt nur, wie lange ein Anbieter den deutschen Erlaubnisweg geht – und wer in 2024 neu hinzugekommen ist (LeoVegas mit Erst-Erlaubnis 21.10.2024). AdmiralBet, bwin, bpremium und NEO.bet sind im Oktober 2020 gestartet und haben in 2022 Folgeerlaubnisse erhalten – das Muster vieler langfristig in Deutschland tätiger Wettanbieter. MERKUR BETS fällt mit Erst-Erlaubnis 06.11.2023 aus diesem Muster heraus, was unter anderem erklärt, warum die Marke in der hiesigen Wahrnehmung jünger wirkt. Welche Folgerlaubnis-Stempel für die Frage „wer ist erfahrener im deutschen Markt“ tatsächlich etwas zählt, hängt vom Einzelfall ab – die Tabelle hält die Daten bereit, die Entscheidung liegt am Gerät der Lesenden.

AdmiralBet

AdmiralBet gehört zum österreichischen Novomatic-Konzern; auf der Whitelist ist die Greentube Betting Malta Limited als Betreiberin von Admiralbet.de geführt. Die deutsche Sportwetten-Erlaubnis besteht seit dem 9. Oktober 2020 und wurde mit Folgeerlaubnissen am 13. Dezember 2022 und am 29. Juli 2024 verlängert. AdmiralBet gehört damit zu den frühen deutschen Erlaubnisinhabern. Wer auf einen österreichisch geprägten Hintergrund Wert legt und trotzdem eine deutsche Whitelist-Erlaubnis braucht, findet sie hier.

Interwetten

Interwetten ist ein österreichischer Anbieter mit langer Tradition außerhalb Deutschlands; die Interwetten Gaming Ltd ist Inhaberin der deutschen Erlaubnis für Interwetten.de, erstmalig erteilt am 2. November 2020, gefolgt von einer Folgeerlaubnis am 27. Dezember 2022. Die App-Beschreibung im Apple App Store hebt Cash-out sowie Top-Quoten für Live- und Pre-Match-Wetten hervor. Das ist der typische Akzent einer Marke, die sich über Pre-Match-Märkte und Live-Angebote definieren möchte.

Betway

Betway wird in Deutschland von der Betway Limited betrieben; die Erlaubnis für Betway.de stammt vom 9. März 2021, mit Folgeerlaubnis vom 23. Dezember 2022. Die App-Beschreibung verweist auf eine „Deutsche Lizenz (Whitelist)“ und nennt Livewetten und Livestreams als Kernfunktionen. Wer auf gestreamten Sport setzt, sollte prüfen, ob das eigene Konto bei Betway die Voraussetzungen des Streams erfüllt – die Beschreibung erwähnt sie als Bedingung, ohne sie offen auszuweisen.

MERKUR BETS

MERKUR BETS gehört zur Gauselmann-Gruppe und tritt mit einer vergleichsweise jungen deutschen Erlaubnis auf: Inhaberin ist die Merkur Bets Malta Limited, Erst-Erlaubnis am 6. November 2023. Die App bewirbt mehr als 70 Sportarten und mehr als 250.000 Pre-Match- und Live-Wettmöglichkeiten und integriert in derselben Anwendung MERKUR SLOTS. Der Cash-out wird in der App unter „Meine Wetten“ über einen gelben Button freigeschaltet; ausgezahlt wird erst, wenn alle Spiele des Wettscheins beendet und abgerechnet sind. Für Spielende, die ein breites Angebot von Pre-Match bis Live und Casino unter einem Dach suchen, ist das ein eigenständiges Modell.

bwin

bwin zählt zu den bekanntesten internationalen Marken und wird in Deutschland von der bwin (Deutschland) Limited betrieben. Die Erlaubnis für Bwin.de besteht seit dem 9. Oktober 2020, mit Folgeerlaubnis vom 23. Dezember 2022. Die App-Beschreibung hebt Cash-out (manuell und automatisch), Live-Streams und Live-Statistiken sowie Kombi-Boost und Quoten-Boost hervor. Wer mehrere Features in einer App bündeln möchte, hat hier eines der umfangreicheren Pakete; die Pflicht, die einzelnen Funktionen auch zu nutzen, liegt beim Spielenden.

Sportwetten.de

Sportwetten.de firmiert mit der NetX Betting Limited als Inhaberin der Whitelist-Erlaubnis für die gleichnamige Domain; die Erst-Erlaubnis datiert auf den 19. November 2020, gefolgt von einer Folgeerlaubnis am 16. Dezember 2022. Die App-Beschreibung nennt eine Cash-Out-Liste mit Teil-Cash-out, einen Live-Match-Tracker, PayPal-Einzahlungen und Anmeldung per Face ID. Wer auf eine breite deutsche Ansprache und biometrische Anmeldung Wert legt, findet hier eine konkrete Anlaufstelle.

LeoVegas

LeoVegas ist international als Casino-Marke gestartet; die deutsche Sportwetten-Erlaubnis für Leovegas.de ist mit der LVSports Limited als Inhaberin erst am 21. Oktober 2024 erteilt worden – der späteste Termin im zehn Anbieter umfassenden Feld. Für eine Marke, die im deutschen Sportwettenmarkt erst seit Kurzem mit eigenständiger Erlaubnis auftritt, gehört die Whitelist-Führung entsprechend zu den jüngsten Einträgen. Wer einen Anbieter mit kurzer deutscher Historie sucht, dessen Erlaubnis aber bereits erteilt ist, hat hier den passenden Datenpunkt.

888sport

888sport ist Teil der 888 Holdings PLC mit Sitz in Gibraltar, die als Konzernholding hinter der Markengruppe steht und seit September 2005 an der London Stock Exchange notiert ist. Inhaberin der deutschen Erlaubnis für 888sport ist die 888 Germany Limited, erstmalig erteilt am 30. Juni 2021, gefolgt von einer Folgeerlaubnis am 15. Dezember 2022. Wer einen Anbieter mit börsennotierter Mutter sucht und dabei die deutsche Whitelist-Erlaubnis nicht verlässt, hat hier einen überschaubaren Ausgangspunkt.

bpremium

bpremium wird in Deutschland von der Ladbrokes (Deutschland) Limited betrieben; die Erlaubnis für Bpremium.de datiert auf den 9. Oktober 2020, mit Folgeerlaubnis vom 21. Dezember 2022. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Malta (Gzira) und ist dort unter der Registernummer C92799 geführt. Hinter dem Brand steht die britische Entain-Gruppe, die hier unter der Marke bpremium auftritt. Wer einen britisch geprägten Hintergrund mit deutscher Erlaubnis sucht, kann den Namen zum Anker nehmen.

NEO.bet

NEO.bet wird in Deutschland von der Greenvest Betting Limited betrieben; die Erlaubnis für NEO.bet stammt vom 9. Oktober 2020, mit Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022. Die App-Beschreibung verweist auf eine deutsche Lizenz und nennt Live-Quoten, Live-Wetten, Cash-out und Teil-Cash-out. Für Spielende, die deutsche Lizenz und Live-Funktionen erwarten, ist NEO.bet ein Anbieter aus der ersten Whitelist-Generation, dessen Funktionen im Store beschrieben sind.

Worauf man beim Anbieter-Vergleich achten sollte

Vergleichen lässt sich nicht alles in einer Tabelle: was die App tatsächlich kann, welche Sportarten sie listet, wie sie Ein- und Auszahlungen handhabt – all das liest man am konkreten Gerät oder im Anbieter-AGB. Die Whitelist-Erlaubnis ist der Ausgangspunkt für die Auswahl.

Was sich anhand der Whitelist entscheiden lässt: Wer überhaupt in Deutschland erlaubt Sportwetten anbietet. Diese Sortierung steht am Anfang jeder Auswahlentscheidung. Was sie nicht entscheidet: Welcher Anbieter für wen „der richtige“ ist – das hängt vom Wettverhalten, vom Budget und davon ab, ob man Live-Streams benötigt, einen Konfigurator nutzt oder schlicht ein schmales App-Menü bevorzugt.

Wo der Vergleich an die Anbieter-AGB delegiert werden muss: Bei den anbieterspezifischen Zahlungsmethoden, beim genauen Sportwettenprogramm und bei den Live-Quoten entscheidet sich der Unterschied zwischen den Apps. Wer mit 20 € pro Wette spielt, hat andere Bedürfnisse an eine App als jemand, der monatlich mehrere Hundert Euro umsetzt – der Blick in die Whitelist allein reicht für diese Differenzierung nicht.

Offshore und das Risiko der Bequemlichkeit

Die Whitelist führt 30 Einträge – das klingt nach einer geschlossenen Liste, ist aber nur die Eintrittskarte. Wer außerhalb dieser Liste wettet, spielt im rechtsfreien Raum der Glücksspielbehörden: Ohne deutsche Erlaubnis ist das Angebot nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubtes Glücksspiel, und die GGL warnt vor der Teilnahme an solchen Angeboten ausdrücklich. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan hat für den deutschen Markt keine Bedeutung – sie ist im Inland nicht durchsetzbar.

Was die strafrechtliche Seite bedeutet: Die Veranstaltung und die Werbung für unerlaubtes Glücksspiel können nach § 284 StGB mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden, die Werbung mit bis zu einem Jahr. Die Teilnahme als solche ist nach § 285 StGB eine Ordnungswidrigkeit mit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe – verfolgt wird sie in der Praxis nicht. Wer sich also nicht strafbar macht, aber sehr wohl verliert: sein Geld und seinen Zugang zu OASIS und LUGAS.

Was die zivilrechtliche Seite bedeutet: Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht. Der Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus den Jahren 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt des EuGH, Nicholas Emiliou, hält es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24, Tipico) grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten – es sei denn, Behörden haben zugesichert, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Konkret versprochen wird niemandem etwas; die Verfahren zeigen aber, wohin die Reise gehen kann.

Wettsteuer, Zahlungswege und die Sportwettensteuer im Alltag

Die Sportwettensteuer ist nicht zu verwechseln mit einer Buchmacher-Marge: Sie wird nach §§ 16–25 RennwLottG erhoben und beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz minus die Steuer selbst“, also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags (5,3 geteilt durch 105,3). Schuldner ist nach § 19 RennwLottG der Veranstalter der Wette, nicht der Spielende. Ob und wie ein Anbieter die Steuer an seine Kundschaft weitergibt, ist seine Sache – das schreibt jede AGB anders. Wer genau hinsieht, erkennt den Unterschied zwischen „vom Einsatz abgezogen“, „vom Gewinn abgezogen“ und „selbst getragen“.

Warum die Steuerzahlung kein Lizenzbeweis ist: Auch Offshore-Anbieter führen die deutsche Wettsteuer ab – als Organisation, die das deutsche Steuerrecht nicht beachtet, zahlen sie allerdings in der Praxis nicht. Die Sportwettensteuer ist also nicht das Prüfstein-Argument, sondern die Whitelist.

Krypto, anonyme Prepaid-Karten und fremde Konten: Genau das ist die Kette, die § 6b Abs. 4 GlüStV kappt. Nur Zahlungen von einem Konto, das auf den eigenen Namen bei einem Geldwäschegesetz-pflichtigen Kreditinstitut läuft, sind zulässig. Anonyme Mittel sind verboten – das schließt Kryptowährungen und nicht registrierte Prepaid-Lösungen aus. Wer diese Zahlungswege trotzdem angeboten bekommt, sollte prüfen, ob der Anbieter überhaupt eine deutsche Erlaubnis hat.

Privatpersonen und die Steuer auf Gewinne: Ob Gewinne aus Sportwetten bei privaten Spielenden steuerpflichtig sind, ist nicht abschließend geklärt; die verbindliche Antwort gibt im konkreten Fall das Finanzamt oder ein Steuerberater. Hier nur den Hinweis zu setzen, ist der ehrliche Weg.

Werbe-Regeln und Bonusbedingungen unter dem GlüStV

Werbung für Glücksspiel ist nach § 5 Abs. 7 GlüStV nur mit Erlaubnis zulässig – wer bewirbt, was keine Erlaubnis hat, bewegt sich im Bereich der Ordnungswidrigkeit nach § 284 StGB. Das 6:00- bis 21:00-Uhr-Verbot (§ 5 Abs. 3 Satz 1) gilt ausdrücklich für Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele – nicht für Sportwetten. Für Sportwetten gelten drei konkrete Werbebeschränkungen: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während seiner Live-Übertragung in demselben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlerinnen oder Funktionären, und keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6).

Bonushöhe, Umsatz und Mindestquote: § 5 GlüStV normiert keine maximale Bonushöhe und keinen verbindlichen Mindestumsatz. Was Anbieter anbieten, kommt aus deren eigener AGB-Linie. Wer einen Bonus mitnimmt, liest vor der ersten Einzahlung die Umsatzbedingungen: Welcher Betrag muss wie oft umgesetzt werden, zu welcher Mindestquote, und in welchem Zeitfenster? Eine Bedingung, die im Kleingedruckten steht, ist im Hauptgewinn-Fall selten der entscheidende Punkt – im Verlustfall dagegen schon.

Warum kein Bonuscode genannt wird: Boni und ihre Einlösung sind Sache des Anbieters, nicht des Vergleichs. Wer sich einen Anbieter aussucht, liest die Bedingungen im Kontobereich, nicht im Werbebanner.

Was ein Anbieter im Store tun darf – und was nicht

Die Play-Store-Liste führt viele Anbieter – mehr als die deutsche Whitelist. Eine Store-Präsenz und eine deutsche Erlaubnis sind zweierlei. Android-Apps von Anbietern ohne Whitelist-Eintrag sind nicht automatisch unseriös, können aber in Deutschland nicht legal auf Sportwetten angesprochen werden. Wer im Play Store stöbert, sollte den Domain-Check am Ende selbst machen.

Die richtige Reihenfolge der Prüfung: Erst die App-Beschreibung lesen, dann die Domain notieren, dann auf der Whitelist nachschlagen, ob Domain und Inhaber übereinstimmen. Klingt aufwendig, dauert aber pro Anbieter etwa dreißig Sekunden.

Was passiert, wenn Store-Eintrag und Whitelist auseinanderfallen: Im besten Fall führt der Anbieter eine internationale Markenversion ohne deutsche Erlaubnis; im schlechtesten Fall wird mit deutscher Ansprache geworben, ohne dass eine Erlaubnis besteht. Die GGL selbst spricht in dem Zusammenhang eine klare Warnung aus.

Wer mit dem Smartphone wettet – die konkrete Auswahl

Was hier eine Rolle spielt: Die Auswahl ist am Ende eine Auswahl zwischen Erlaubnisinhabern – innerhalb der Whitelist stehen zehn Anbieter, die als Sportwetten-Domain in Deutschland erlaubt sind, und der Rest der Entscheidung hängt an persönlichen Vorlieben.

Eine Lesart der Tabelle: Wer zwischen 2020 und 2024 einen Anbieter mit Erst-Erlaubnis sucht, hat die dichteste Auswahl: AdmiralBet, Interwetten, bwin, Sportwetten.de, bpremium und NEO.bet tragen alle das Erteilungsdatum Oktober oder November 2020. Eine zweite Welle – Betway, 888sport – folgt 2021. MERKUR BETS tritt 2023 hinzu, LeoVegas erst 2024. Das Erteilungsdatum ist nicht Qualität, aber ein Hinweis auf Marktreife.

Was die App-Beschreibungen ergänzen: Cash-out und Teil-Cash-out werden von mehreren Apps beworben (MERKUR BETS, NEO.bet, Sportwetten.de, bwin, bet-at-home). Livestreams nennen Betway, bwin, Betano und – ohne Volumen – bet365. Wer auf eine bestimmte Funktion setzt, schaut in die Beschreibung der jeweiligen App; die Store-Texte sind deutlich gesprächiger als die Anbieter-AGB.

Was die App nicht sagen kann: Welche Quote ein bestimmtes Spiel hat, ist eine Frage der Quotenverfolgung am Spieltag – und die ändert sich von Anbieter zu Anbieter. Wer mit hohen Quoten spielt, vergleicht am besten direkt am Wettschein.

Wer mit dem Smartphone wettet – was bleibt

Der Satz, der die Seite zusammenhält: Eine Android-App ist im deutschen Sportwettenmarkt nichts anderes als das, was der Browser auch ist – nur kleiner und schneller zur Hand. Wer auf der Whitelist steht, nimmt Spielende an; wer nicht dort steht, kann es nicht legal tun. Die Regeln unterscheiden nicht nach Eingabegerät.

Was nach dem Download bleibt: Eine Auswahl zwischen Anbietern, die in Deutschland erlaubt sind, einen Blick auf Funktionen, die man tatsächlich nutzt, und die Erinnerung daran, dass OASIS, LUGAS und das Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat technisch durchgesetzt werden, nicht ausgehandelt. Wer mit Krypto zahlt, spielt woanders; wer parallel bei zwei Anbietern aktiv ist, fliegt auf; wer sich selbst sperrt, ist überall raus.

Welche App für wen die richtige ist, lässt sich auf einer Webseite nicht entscheiden; sie lässt sich nur einordnen. Diese Einordnung – hier sind zehn Anbieter mit deutscher Erlaubnis, hier sind ihre Erlaubnisdaten, hier sind die Funktionen, die ihre Stores nennen, hier sind die Regeln, die in der App genauso gelten wie im Browser – ist das, was am Ende bleibt.

Häufig gestellte Fragen

Wo lassen sich Sportwetten-Apps für Android beziehen, und wie wird die Herkunft einer APK-Datei geprüft?

Apps lizenzierter Anbieter werden über Google Play bereitgestellt; eine seriöse App listet ihre Domain klar in der Beschreibung. Prüfen sollte man, ob die Domain in der App-Beschreibung mit dem Eintrag auf der GGL-Whitelist übereinstimmt. Wer Apps „sideloaded“ – also außerhalb von Google Play lädt – umgeht jede Store-Kontrolle und sollte sich bewusst sein, dass dort auch nicht verifizierte Installationsdateien landen.

Reicht die Verfügbarkeit im Google Play Store als Nachweis für eine deutsche Erlaubnis?

Nein. Google Play ist ein allgemeiner Marktplatz für Apps; ob ein Anbieter in Deutschland Sportwetten veranstalten darf, steht ausschließlich in der Whitelist der GGL. Die Whitelist ist nach § 9 Abs. 8 GlüStV das einzige amtliche Prüfzeichen. Ist ein Anbieter dort nicht gelistet, ist sein Angebot nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubt.

Gelten in der App dieselben Live-Wetten-Regeln wie im Browser?

Ja. § 21 Abs. 4 GlüStV erlaubt Live-Wetten nur auf das Endergebnis oder auf nächste Komponenten – etwa das nächste Tor im Fußball. Das nächste Einzel im Tennis oder der nächste Korb im Basketball sind tabu. Cash-out ist eine App-Funktion der Anbieter, ändert aber nichts daran, dass Gewinne erst nach dem offiziellen Ende ausgezahlt werden.

Wie wirken sich das 1.000-€-Einzahlungslimit und OASIS auf die App-Nutzung aus?

Das Limit von 1.000 € pro Kalendermonat nach § 6c Abs. 1 GlüStV gilt anbieterübergreifend und wird über die LUGAS-Limitdatei technisch durchgesetzt. OASIS nach §§ 8, 8a GlüStV prüft bei jeder Anmeldung, ob eine Sperre vorliegt – und zwar bei jedem Whitelist-Anbieter. Der Panikbutton ergänzt das um eine 24-Stunden-Sofortsperre.

Warum nehmen lizenzierte Anbieter keine Krypto- oder Fremdkonto-Zahlungen an?

§ 6b Abs. 4 GlüStV lässt ausschließlich Zahlungen von einem Konto in eigenem Namen bei einem Geldwäschegesetz-pflichtigen Institut zu. Anonyme Mittel sind ausgeschlossen. Dieser Mechanismus hält Kryptowährungen, fremde Konten und nicht registrierte Prepaid-Karten aus den lizenzierten Apps heraus und sichert gleichzeitig die Rückverfolgbarkeit.

Wie unterscheidet sich der Umgang mit der Wettsteuer zwischen den Apps?

Die Sportwettensteuer nach §§ 16–25 RennwLottG beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz minus Steuer selbst“. Schuldner ist der Veranstalter, nicht der Spielende. Wie ein Anbieter das intern handhabt – Abzug vom Einsatz, vom Gewinn oder Selbst-Tragung – steht in dessen AGB und variiert von Anbieter zu Anbieter.

Geschrieben von der Redaktion „Wettlizenzinfo”.

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