Cookie-Richtlinie – Wettlizenzinfo
Wer sich über die deutsche Wettlizenz informiert, erwartet von einer Website, dass sie sich selbst an die Regeln hält, insbesondere an die zu Cookies. Diese Richtlinie legt dar, welche Cookies sowie vergleichbaren Techniken (Local Storage, Session Storage, Pixel) Wettlizenzinfo nutzt, aus welchem Grund und wie Sie Ihre Einwilligung erteilen oder zurücknehmen. Grundlage ist § 25 TDDDG, das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz: Speichern auf dem Endgerät und Zugriff darauf setzen Ihre Einwilligung voraus. Deren Maßstab setzt die DSGVO (Art. 4 Nr. 11, Art. 7).
Streng notwendige Cookies
Ausgenommen von der Einwilligungspflicht ist, was für den von Ihnen gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Dazu zählen Ihre gespeicherte Banner-Auswahl, die Sitzungskennung und ein Schutz gegen CSRF. Sie gelten bis zum Ende der Sitzung oder höchstens zwölf Monate.
Funktionale Cookies
Alles, was nur bequemer macht – Sprache, Farbschema, zuletzt besuchte Seiten –, speichern wir ausschließlich mit Ihrer Einwilligung (§ 25 Abs. 1 TDDDG). Sie erteilen sie im Banner, und Sie können sie dort jederzeit auch wieder zurücknehmen.
Analytische Cookies
Wir messen die Reichweite nur in einer Form, die ohne Einwilligung weder vollständige IP-Adressen überträgt noch Besucher über verschiedene Websites hinweg verfolgt. Wollen Sie mehr zulassen, geschieht das über eine eigene Auswahl im Banner, in dem auch die Dauer jedes Eintrags zu lesen ist.
Marketing-Cookies
Marketing-Cookies können Interessen zuordnen, Anzeigen auswerten und Daten an andere Anbieter weitergeben. Wir setzen sie nur dann, wenn Sie ausdrücklich eingewilligt haben. Sagen Sie Nein, bleibt die Seite voll nutzbar, die Inhalte sind dann allgemein gehalten.
Einwilligung widerrufen
Ihre Entscheidung ist keine Einbahnstraße: Der Footer-Link bringt das Banner zurück, und der Widerruf wirkt für die Zukunft. Im Browser lassen sich Cookies ebenfalls verwalten und löschen; die Hersteller erklären es hier:
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- Apple Safari: support.apple.com/de-de/guide/safari/sfri11471/mac
- Opera: help.opera.com/en/latest/web-preferences/
Löschen Sie notwendige Einträge, geht auch Ihre bisherige Auswahl verloren und das Banner erscheint erneut.
Zuständige Aufsicht
Die Landesdatenschutzbehörden überwachen DSGVO und TDDDG; zuständig ist vorrangig jene des Landes, in dem der Betreiber seinen Sitz hat. Nach Art. 77 DSGVO können Sie auch bei der Behörde Ihres Bundeslands Beschwerde führen. Bei Verstößen gegen § 25 TDDDG droht ein Bußgeld von bis zu 300.000 €.
Stand: 15 Oktober 2026.
