Mobile Wettanbieter in Deutschland: Was zählt auf dem Smartphone wirklich
Wer in Deutschland mit dem Handy wettet, bewegt sich zuerst in einer rechtlichen Frage, dann in einer praktischen. Rechtlich ist die Sache seit dem 1. Juli 2021 klar geregelt: Erlaubnispflicht, GGL-Whitelist, 1.000-€-Standardlimit, OASIS-Sperrdatei, eigene Schutzregeln. Praktisch ist sie weniger klar. Eine App kann noch so flüssig laufen – wenn die Erlaubnis fehlt, hilft das schnellste Tippen nichts, weil Auszahlungen im Streitfall vor keinem deutschen Gericht durchsetzbar sind. Umgekehrt nützt die schönste Lizenz wenig, wenn der Wettschein auf dem kleinen Bildschirm unbedienbar wird.

Dieser Überblick ordnet die Anbieter genau in dieser Reihenfolge. Erst die Erlaubnis, dann die Schutzregeln, die unabhängig vom Gerät greifen. Dann der Blick auf die App selbst – Livewetten, Cash Out, Ladezeiten, Konfiguratoren. Erst danach der Vergleich der zehn Anbieter, die auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit einer Sportwettenerlaubnis für eine .de-Domain stehen. Wer zu Beginn nur eine Sache mitnehmen will: Ohne Whitelist-Eintrag ist jedes mobile Wettangebot in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel – die App oder die mobile Seite hin oder her.
Stand der Daten: 15 Oktober 2026; abgeglichen gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.
Inhaltsverzeichnis
- Rechtslage: Die App ändert am Erlaubnisvorbehalt nichts
- Schutzregeln, die unabhängig vom Gerät greifen
- Livewetten, Cash Out, Wettkonfigurator: Was eine mobile App leisten muss
- Kriterien für eine gute mobile Wett-App
- Vergleich der zehn Whitelist-Anbieter
- Mobile Boni: Versprechen und Kleingedrucktes
- Schutz vor übermäßigem Spielen: Was die App leisten muss
- Was tun bei Problemen mit der App?
- Häufig gestellte Fragen
Rechtslage: Die App ändert am Erlaubnisvorbehalt nichts
Seit dem 1. Juli 2021 gilt der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in der Fassung, die Sportwetten im Internet erstmals einer bundesweiten Erlaubnispflicht unterwirft. Wer in Deutschland Sportwetten über eine App, eine mobile Webseite oder den stationären Browser anbietet, braucht eine Erlaubnis der GGL nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV. Wer ohne diese Erlaubnis spielt, nimmt an unerlaubtem Glücksspiel teil. Das unterscheidet die Lage in Deutschland von vielen anderen Märkten: Eine maltesische oder curaçaoische Lizenz ist hier kein Ausweis der Rechtmäßigkeit, sondern ein Hinweis darauf, dass die Anbieterdomain gerade nicht auf der Whitelist steht.

Die GGL führt diese Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV und macht sie über die eigene Webseite öffentlich zugänglich. Die Liste ist die einzige Stelle, an der verlässlich geprüft werden kann, ob ein Anbieter aktuell eine deutsche Erlaubnis besitzt. Im Stand vom 2. Oktober 2026 führt die Whitelist 30 Einträge – 27 Veranstalter mit einer Sportwettenerlaubnis (zwei davon zusätzlich mit Pferdewettenerlaubnis) und drei weitere nur für Pferdewetten. Jede gelistete Sportwetten-Domain trägt die Endung .de; eine .de-Domain allein beweist allerdings noch keine Erlaubnis. Die GGL hat Verbraucherinnen und Verbraucher am 17. September 2026 erneut ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten gewarnt.
Für die mobile Nutzung folgt daraus: Wer ein App-Logo im Store sieht, hat damit keine Lizenz bestätigt. Erst der Whitelist-Eintrag der Domain, auf die die App verweist, entscheidet. Wer auf der Whitelist steht, darf die gleiche Erlaubnis auch in der App nutzen – das Gerät ist für die Erlaubnisfrage unerheblich. Wer nicht auf der Whitelist steht, ist auch in der App unerlaubt. So formuliert es der Verband der Deutschen Sportwettenanbieter in seinen Hinweisen, so steht es in den GGL-Veröffentlichungen.
Die Erlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Die Whitelist zeigt das Datum der erstmaligen Erteilung und – soweit vorhanden – das Datum einer Folge- oder Verlängerungserlaubnis; ein Enddatum führt die Liste nicht. Wer auf der Whitelist steht, dessen Erlaubnis gilt so lange, bis sie widerrufen oder zurückgenommen wird. Wer auf der Whitelist nicht steht, hat im deutschen Rechtsraum keine Handhabe gegen den Anbieter, falls eine Auszahlung ausbleibt.
Schutzregeln, die unabhängig vom Gerät greifen
Die Spielregeln des Glücksspielstaatsvertrags 2021 sind technikneutral formuliert. Sie gelten in der mobilen App genauso wie am Rechner. Wer das versteht, erspart sich die Überraschung, dass eine Funktion, die am Schreibtisch verfügbar ist, auf dem Handy angeblich fehlt – sie fehlt dann aus regulatorischen Gründen, nicht aus Nachlässigkeit des Anbieters.

Mindestalter. Die Teilnahme an Sportwetten ist erst ab 18 Jahren erlaubt (§ 4 Abs. 3 GlüStV). Die Altersprüfung läuft bei Registrierung, üblicherweise per Ausweisdokument und Post-Ident- oder Video-Ident-Verfahren. Die App erspart diesen Schritt nicht; sie führt ihn in den meisten Fällen auf das gleiche Ident-Verfahren wie die Webseite.
Ein Konto pro Anbieter mit voller Verifikation. § 6a GlüStV schreibt ein Konto pro Anbieter und Person vor. Vor abgeschlossener Verifikation darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden Spielbetrieb mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen anbieten. Wer in der App schnell loslegen will, sollte sich auf die Ident-Prüfung einlassen, sonst ist der Wettschein nach drei Tagen blockiert.
Einzahlungslimit. Standardgrenze nach § 6c Abs. 1 GlüStV ist 1.000 € pro Kalendermonat, und zwar anbieterübergreifend. Das Limit wird über die Limitdatei der LUGAS-Plattform durchgesetzt. Eine Erhöhung ist nur möglich, wenn der Anbieter sie individuell gewährt – und nur gegen nachgewiesene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, nicht per Selbsterklärung. Die Spanne reicht bis 10.000 €; zwischen 10.000 € und 30.000 € dürfen höchstens ein Prozent der aktiven Spielenden eines Anbieters liegen. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen Karenz. In der App heißt das: Wer auf 2.000 € im Monat erhöhen will, wartet eine Woche.
Parallelspielverbot. Über die LUGAS-Aktivitätsdatei wird verhindert, dass ein und dieselbe Person zur selben Zeit bei mehreren Anbietern aktiv ist. Während eine Wette bei Anbieter A läuft, ist die Wettabgabe bei Anbieter B gesperrt. Das gilt in der App genauso wie am Rechner.
OASIS-Sperrsystem. Anbieter müssen die bundesweite Sperrdatei nach §§ 8, 8a GlüStV sowohl bei Registrierung als auch bei jedem Login abfragen. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn der oder die Spielende eine Frist nennt, ansonsten mindestens ein Jahr. Wer gesperrt ist, kann sich auch in der App nicht anmelden.
Panikbutton. § 6i Abs. 3 GlüStV verlangt eine jederzeit zugängliche Schaltfläche, die eine 24-Stunden-Sofortsperre auslöst. In den meisten Apps sitzt der Button gut sichtbar im Konto- oder Hilfemenü. Er ist nicht symbolisch – er greift sofort, auch mitten in einer laufenden Livewette, und schaltet die Wettabgabe für den Rest des Tages ab.
Zahlungen. § 6b Abs. 4 GlüStV erlaubt ausschließlich Zahlungen von einem Konto, das auf den Namen der spielenden Person lautet und bei einem Institut nach dem Geldwäschegesetz geführt wird. Anonyme Zahlungsmittel – Kryptowährungen, anonyme Prepaidkarten – sind ausgeschlossen. Die App akzeptiert daher nur namentliche Zahlungsmittel. Guthaben wird auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto gehalten; bei Kontoschließung wird das Restguthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühr ausgezahlt (§ 6b Abs. 6, 7).
Sportwettensteuer. Die Wettsteuer nach §§ 16–25 RennwLottG beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“, das sind rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Die Steuer schuldet der Veranstalter, nicht der oder die Wettende. Ob und wie der Anbieter sie an die Kundschaft weitergibt, entscheidet er in seinen AGB. Wer wissen will, was die App vom Gewinn abzieht, liest die AGB des Anbieters – ein einheitlicher Steuersatz auf der App-Oberfläche existiert nicht.
Werbung und Bonus. Nur Erlaubnisinhaber dürfen in Deutschland für Sportwetten werben (§ 5 Abs. 7 GlüStV). Für Sportwetten gilt kein werbefreies Zeitfenster am Tag (das 06:00-21:00-Verbot betrifft Slots, Online-Poker und Online-Casinospiele). Verboten sind aber Werbung unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung desselben Ereignisses auf demselben Kanal, Werbung mit aktiven Sportlerinnen und Sportlern oder Funktionsträgern sowie eine affiliate-Vergütung, die sich nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz bemisst (§ 5 Abs. 3, 6). Der Staatsvertrag selbst setzt weder Höhe noch Umsatzbedingungen eines Sportwettenbonus fest; alle Regelungen dazu stehen in den AGB des Anbieters.
Folgen bei Verstößen. Wer ohne Erlaubnis in Deutschland Sportwetten anbietet, kann nach § 284 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe belegt werden, wer dafür wirbt, nach § 284 StGB mit bis zu einem Jahr. Die Teilnahme ist nach § 285 StGB eine Ordnungswidrigkeit mit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. Verfolgungen einzelner Spielender sind in der Praxis nicht bekannt – weder eine Freikarte noch ein Grund zur Dramatisierung. Die GGL setzt gegenüber Anbietern mit Verbots-, Zahlungs- und Netzsperren nach § 9 GlüStV durch; sie hat im September 2026 öffentlich einen Schlag gegen illegale Angebote „in Milliardenhöhe“ begrüßt.
Eine zivilrechtliche Frage ist derzeit beim Europäischen Gerichtshof anhängig: Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit der Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; ein Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 € aus Verlusten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (C-530/24) grundsätzlich für möglich gehalten, dass unlizenzierte Anbieter verlorene Einsätze erstatten müssen, mit Ausnahme von Fällen, in denen Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Eine Entscheidung des EuGH steht aus. Wer daraus einen Erstattungsanspruch ableiten will, sollte sich anwaltlich beraten lassen – die Schlussanträge sind kein Urteil.
Livewetten, Cash Out, Wettkonfigurator: Was eine mobile App leisten muss
Die Pflichtprogramm-Bedingungen sind oben geklärt. Jetzt geht es um das, was eine App im Alltag von einer anderen unterscheidet. Vier Funktionsbereiche entscheiden darüber, ob das mobile Wetten bequem oder ein Hindernislauf wird.
Übersicht und Wettschein. Auf dem kleinen Bildschirm entscheidet sich die Tauglichkeit einer App an der Platzierung von Quoten, Marktauswahl und Wettschein. Wer zehn Minuten sucht, bis die Quote für das zweite Drittel eines Eishockeyspiels auftaucht, hat eine App vor sich, die das mobile Wetten nicht ernst nimmt. Die meisten Whitelist-Anbieter bieten inzwischen eine Filterleiste nach Sport und einen festen Wettschein, der am unteren Bildschirmrand angedockt ist – ein Klick öffnet ihn, ein weiterer schickt die Wette ab.
Livewetten und Video. Livewetten sind nach § 21 Abs. 4 GlüStV während eines laufenden Ereignisses nur auf den Endausgang oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente erlaubt, und nur in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind. „Nächstes Tor“ beim Fußball ja, „nächster Punkt“ beim Tennis nein, „nächster Korb“ beim Basketball nein. Viele Anbieter bewerben in ihren App-Beschreibungen Live-Streams, häufig aus dem Ausland; wer in Deutschland streamt, braucht ein verifiziertes Konto und oft ein Mindestguthaben. Ohne Erlaubnis geht hier gar nichts – wer eine App sieht, die in Echtzeit auf jeden Ballwechsel anbietet, ist wahrscheinlich gerade auf einer Domain gelandet, die nicht auf der Whitelist steht.
Cash Out. Cash Out ist im GlüStV nicht geregelt; es ist eine Vertragsfunktion des Anbieters. Wer sie nutzt, schließt mit dem Anbieter einen neuen Vertrag über vorzeitige Abrechnung. Die Auszahlung erfolgt allerdings erst, wenn alle Spiele des Wettscheins abgeschlossen und abgerechnet sind – das übersehen viele. Teil-Cash-Out, automatischer Cash-Out bei einer Quote und Cash-Out auf Kombiwetten sind bei mehreren Anbietern verfügbar, aber nicht überall.
Wettkonfigurator. Der „Wetten-Konfigurator“ oder „Bet Builder“ kombiniert mehrere Märkte desselben Spiels zu einer Wette. Solche Konfiguratoren kombinieren zum Beispiel „Heimsieg“ mit „über 2,5 Tore“ und „Torschütze Spieler X“ zu einer einzigen Wette mit kombinierter Quote. Sie sind in den letzten Jahren zum Standard fast jeder Whitelist-App geworden. Zu beachten: Die kombinierte Quote ist das Produkt der Einzelquoten minus Marge – je mehr Beine, desto höher die Marge, desto schlechter die Auszahlungsquote. Wer vier Beine kombiniert, wettet gegen ein deutlich höheres Buchmacherrisiko als bei einer Einzelwette.
Kriterien für eine gute mobile Wett-App
Die in der Sektion „Livewetten, Cash Out, Wettkonfigurator: Was eine mobile App leisten muss“ behandelten Funktionen sind die Pflicht. Was trennt darüber hinaus eine gute von einer schlechten mobilen Erfahrung? Sechs Punkte, die bei der eigenen Entscheidung helfen – und die im Übrigen unabhängig davon gelten, ob die App nativ für iOS und Android vorliegt oder ob der Anbieter nur eine mobile Webseite anbietet.
Ladezeit. Eine mobile Wett-App, die auf dem Bahn-WLAN drei Sekunden braucht, bis eine Quote erscheint, ist im Livewetten-Einsatz unbrauchbar. Wer regelmäßig in der U-Bahn wettet, sollte die App einmal mit schlechter Verbindung testen, bevor er sich entscheidet.
Sicherheit und Gerätebindung. Viele Anbieter bieten Face ID, Touch ID oder eine PIN-Sperre für die App an. Das ist kein Luxus, sondern der wichtigste Schutz gegen unbefugte Wetten, wenn das Handy verloren geht.
Push-Benachrichtigungen. Livewetten leben von Geschwindigkeit. Eine App, die bei einem Tor oder einer Quote-Schwelle von sich aus benachrichtigt, ist im Vorteil gegenüber einer App, die nur auf Knopfdruck aktualisiert. Datenschutz ist allerdings mitzudenken: Die Benachrichtigungen verraten Sportinteressen, die nicht jeder teilen möchte.
Zahlungswege. Die Akzeptanz von PayPal, Apple Pay, Google Pay, Klarna Sofortüberweisung, Kreditkarte und Debitkarte ist App-spezifisch. Wer auf einen bestimmten Weg angewiesen ist – etwa Apple Pay auf dem iPhone – sollte vor Registrierung prüfen, ob die App ihn anbietet. Kryptowährungen und anonyme Prepaidkarten sind nach § 6b Abs. 4 GlüStV ausgeschlossen; wer solche Mittel auf der Zahlungsseite sieht, hat es wahrscheinlich mit einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zu tun.
Wettprogramm-Tiefe. Die Größe des Wettprogramms – Anzahl Sportarten, Anzahl Märkte pro Spiel, Verfügbarkeit von Frauen-, Jugend- und Nischensport – schwankt zwischen den Anbietern deutlich. Wer auf Volleyball, Handball oder eSports aus ist, prüft das Wettprogramm vor Registrierung; im Übrigen ist eSport nach GGL-Praxis in Deutschland kein zulässiger Wettinhalt.
Sprache und Support. Eine deutschsprachige App mit deutschsprachigem Support ist in Deutschland keine Selbstverständlichkeit. Wer ein Problem mit einer Auszahlung hat, will mit jemandem sprechen, der die Regeln des GlüStV kennt.
Vergleich der zehn Whitelist-Anbieter
Die folgende Tabelle zeigt die zehn Anbieter, die in der vorliegenden Betrachtung als mobile Wettanbieter in Deutschland verglichen werden. Alle Einträge stehen auf der Whitelist der GGL mit Stand vom 2. Oktober 2026, alle Angaben zur erstmaligen Erlaubnis stammen aus der Whitelist. Die Reihenfolge ist alphabetisch nach Markenname; die Tabelle ist keine Wertung.
| Marke | Whitelist-Status | Erlaubnisinhaber | Sportwettenerlaubnis seit |
|---|---|---|---|
| 888sport | Whitelist-Eintrag | 888 Germany Limited | 30.06.2021 |
| bpremium | Whitelist-Eintrag | Ladbrokes (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| Betway | Whitelist-Eintrag | Betway Limited | 09.03.2021 |
| Interwetten | Whitelist-Eintrag | Interwetten Gaming Limited | 02.11.2020 |
| MERKUR BETS | Whitelist-Eintrag | Merkur Bets Malta Limited | 06.11.2023 |
| NEO.bet | Whitelist-Eintrag | Greenvest Betting Limited | 09.10.2020 |
| ODDSET | Whitelist-Eintrag | Oddset Sportwetten GmbH | 18.11.2020 |
| Sportwetten.de | Whitelist-Eintrag | NetX Betting Limited | 19.11.2020 |
| Tiptorro | Whitelist-Eintrag | Torro Tec Limited | 30.06.2021 |
| VBet | Whitelist-Eintrag | SCGO Limited | 05.12.2023 |
Die Tabelle zeigt, dass die Mehrheit der Anbieter zwischen Oktober 2020 und Juni 2021 die erste Erlaubnis erhalten hat – dem Eröffnungsfenster, in dem die GGL nach Inkrafttreten des neuen Staatsvertrags die ersten Lizenzen vergab. Drei Anbieter sind später dazugekommen: VBet im Dezember 2023, MERKUR BETS im November 2023 und Tiptorro formal mit erster Erlaubnis im Juni 2021. bpremium, Interwetten, MERKUR BETS, NEO.bet, ODDSET, Sportwetten.de, Tiptorro und 888sport haben zwischen Dezember 2022 und Januar 2023 eine Folge- oder Verlängerungserlaubnis erhalten; die Whitelist führt keine Enddaten, weil die Erlaubnis so lange läuft, bis sie widerrufen oder zurückgenommen wird.
888sport: Sportwetten-Angebot der 888-Gruppe
888sport ist in Deutschland der Sportwetten-Auftritt der 888-Gruppe, deren Holding 888 Holdings mit Sitz in Gibraltar sitzt und seit September 2005 an der London Stock Exchange notiert ist. Die Whitelist führt für die .de-Domain die 888 Germany Limited; die deutsche Sportwettenerlaubnis besteht seit dem 30. Juni 2021. Wer eine bekannte Marke mit klarer Konzernstruktur sucht, findet sie hier. Im Wettprogramm zeigt 888sport Bundesliga, Champions League, Premier League und die üblichen europäischen Top-Ligen; im Livewetten-Bereich ist das Angebot nach § 21 Abs. 4 GlüStV auf Endausgang und die zulässigen Komponenten beschränkt. Wer hier wettet, wettet auf einer Plattform mit seriöser Konzerngeschichte, deren Sportwetten-App allerdings im Livewetten-Vergleich nicht zu den auffälligsten gehört – das Wettprogramm ist solide, aber nicht so breit wie bei den volumenstärksten Wettbewerbern. Für alle, die einen Whitelist-Anbieter mit klarer Eigentümerstruktur und ohne Stammkundenrabatt-Garantieversprechen suchen, ist 888sport eine ruhige Wahl.
bpremium: Das Erbe von Ladbrokes in Deutschland
Hinter bpremium steht die Ladbrokes (Deutschland) Limited mit Sitz in Gzira, Malta, eingetragen unter der Registernummer C92799. Die Whitelist führt die .de-Domain seit dem 9. Oktober 2020 mit einer Folge- oder Verlängerungserlaubnis vom 21. Dezember 2022. bpremium ist die Marke, die aus dem Markenwechsel von „bwin“ und dem Markeneintritt von Ladbrokes im deutschen Markt hervorging – wer eine „Ladbrokes“-App im Store sucht, landet in Deutschland bei bpremium. Die Marke tritt im Vergleich zu den großen Namen eher leise auf; das Wettprogramm ist vollständig, die App-Oberfläche konzentriert sich auf das Wesentliche. bpremium eignet sich vor allem für Kundinnen und Kunden, die Wert auf eine etablierte Muttergesellschaft legen und ein konzentriertes Wettprogramm ohne unnötige Ablenkungen bevorzugen.
Betway: Livewetten und Streams im App-Store beschrieben
Die Betway-App „Betway Sports Live Sportwetten“ nennt im App Store als Anbieter die Digital Outsource International Limited in London und verweist ausdrücklich auf eine „Deutsche Lizenz (Whitelist)“. Die Whitelist führt die .de-Domain mit der Betway Limited als Erlaubnisinhaberin, erstmalig erteilt am 9. März 2021, Folgeerlaubnis am 23. Dezember 2022. Das Versprechen der App-Beschreibung – Livewetten und Livestreams – ist typisch für Betway; die Marke gehört zu den etablierten europäischen Anbietern und hat früh auf den deutschen Markt gesetzt. Für Wetten, bei denen Live-Streams mitlaufen sollen, ist Betway traditionell eine gute Anlaufstelle. Das Wettprogramm umfasst die europäischen Top-Ligen und einen breiten Randsportbereich; in der Tiefe des Wettkonfigurators ist Betway im Mittelfeld. Wer eine gefestigte Marke mit Live-Streams sucht, liegt hier richtig.
Interwetten: Cash Out und Top-Quoten als App-Versprechen
Die App „Interwetten: Sportwetten DE“ wird im App Store von der Interwetten Gaming Limited angeboten. Die Whitelist-Erlaubnis für die .de-Domain besteht seit dem 2. November 2020 mit einer Folgeerlaubnis vom 27. Dezember 2022. Die App-Beschreibung wirbt mit Cash-Out-Funktion und „Top-Quoten für Live- und Pregame-Wetten“. Interwetten gehört zu den älteren europäischen Wettmarken; der österreichisch geprägte Markenkern richtet sich seit Jahren an mitteleuropäische Spielerinnen und Spieler. Die App ist in der Bedienung eher nüchtern als verspielt, die Quoten liegen üblicherweise auf Marktniveau. Wer eine App ohne viel Marketing-Ballast sucht und Cash Out schätzt, ist hier gut aufgehoben. Wer ausgefallene Wettmärkte oder einen besonders tiefen Wettkonfigurator sucht, wird bei jüngeren Marken eher fündig.
MERKUR BETS: Über 250.000 Wettmöglichkeiten und Cashout mit Wartezeit
MERKUR BETS wirbt im App Store mit „über 70 Sportarten und mehr als 250.000 Vorab- und Live-Wettmöglichkeiten“ und kombiniert die Wettfunktionen mit MERKUR SLOTS in derselben App. Die Whitelist führt die .de-Domain mit der Merkur Bets Malta Limited, erstmalig erteilt am 6. November 2023. Die Marke gehört zur Gauselmann-Gruppe und ist im stationären Automatengeschäft verwurzelt; der Markteintritt im Internet ist vergleichsweise jung. Beim Cashout weist MERKUR BETS ausdrücklich darauf hin, dass der Betrag erst ausgezahlt wird, wenn alle Spiele des Wettscheins beendet und abgerechnet sind – das ist eine wichtige Information, weil sie der Erwartung widerspricht, dass „Cashout“ sofort Geld auf das Konto bringt. Für Spielerinnen und Spieler, die mit der MERKUR-Welt aus dem stationären Bereich vertraut sind und ein großes Wettprogramm in einer einzigen App schätzen, ist MERKUR BETS eine passende Wahl.
NEO.bet: Lizenzierter Anbieter mit Live-Quoten und Teil-Cashout
Die NEO.bet-App beschreibt sich im App Store als lizenzierter Sportwettenanbieter mit deutscher Lizenz und nennt als Anbieter die Greenvest Betting Limited. Die Whitelist führt die .de-Domain mit erstmaliger Erlaubnis am 9. Oktober 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022. Die App-Funktionen umfassen Live-Quoten, Live-Wetten, Cashout und Teil-Cashout. NEO.bet ist im deutschen Markt eine jüngere Marke, die früh auf den Erlaubnispfad gesetzt hat; das Wettprogramm konzentriert sich auf die Kernsportarten Fußball, Tennis, Basketball und Eishockey. Für Spielerinnen und Spieler, die einen schlanken, auf das Wesentliche konzentrierten Whitelist-Anbieter mit Teil-Cashout suchen, ist NEO.bet einen Blick wert. Wer ausgefallene Wettmärkte oder Livestreams sucht, wird hier weniger finden.
ODDSET: Die staatliche Sportwette in der App
ODDSET ist insofern ein Sonderfall, als die Marke aus dem staatlichen Lotteriewesen kommt. Die ODDSET Sportwetten GmbH ist nach eigener Angabe seit dem 1. Januar 2020 Veranstalterin der ODDSET Sportwette und führt das Sportwettenangebot der staatlichen Lotteriegesellschaften fort; online über die .de-Domain und in der ODDSET-App ist das Angebot seit Anfang 2023 verfügbar. Die Whitelist-Erlaubnis besteht seit dem 18. November 2020 mit einer Folgeerlaubnis vom 15. Dezember 2022. ODDSET ist die Marke, die in vielen Annahmestellen der Lotteriegesellschaften präsent ist; die App bringt das stationäre Angebot auf das Smartphone. Das Wettprogramm ist solide, aber nicht so breit wie bei internationalen Anbietern; im Gegenzug steht die Marke für eine enge Anbindung an die deutsche Regulierung. Wer einen Whitelist-Anbieter mit direkter Anbindung an das staatliche Lotteriewesen sucht, findet mit ODDSET einen verlässlichen Partner.
Sportwetten.de: Cash-Out-Liste, Live-Match-Tracker, Face ID
Die Sportwetten-App von Sportwetten.de enthält nach eigener App-Beschreibung eine Cash-Out-Liste mit Teil-Cash-Out-Funktion, einen Live Match Tracker, PayPal-Einzahlungen und Anmeldung per Face ID; als Anbieter ist die NetX Betting Limited genannt. Die Whitelist führt die .de-Domain mit erstmaliger Erlaubnis am 19. November 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 16. Dezember 2022. Sportwetten.de gehört zu den Anbietern, die auf eine moderne, smartphone-zentrierte Bedienung setzen; die Face-ID-Anmeldung und der Live-Match-Tracker sind deutlich auf mobile Nutzung zugeschnitten. Für Spielerinnen und Spieler, die eine App mit biometrischer Anmeldung und einem klar strukturierten Cashout-Bereich suchen, ist Sportwetten.de eine passende Adresse. Das Wettprogramm deckt die üblichen Sportarten und Ligen ab; bei ausgefallenen Märkten ist das Angebot nicht so breit wie bei manchen Wettbewerbern.
Tiptorro: Tipico-Gruppe unter anderem Namen
Hinter Tiptorro steht die Torro Tec Limited mit Sitz in Malta; die App beschreibt sich im App Store als behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der GGL (Whitelist). Die Whitelist-Erlaubnis besteht seit dem 30. Juni 2021 mit einer Folgeerlaubnis vom 27. Dezember 2022. Tiptorro gehört zur Tipico-Gruppe; wer nach der Tipico-App sucht, hat es hier mit einem Schwesterprodukt zu tun. Tiptorro richtet sich an Spielerinnen und Spieler, die nach einer Alternative zur Tipico-App suchen, ohne auf den Konzern verzichten zu wollen. Wettprogramm und Quoten bewegen sich auf dem Niveau der Konzernmutter. Für Spielerinnen und Spieler, die das Tipico-Ökosystem schätzen, aber einen zweiten Account im selben Konzern suchen, ist Tiptorro die Adresse.
VBet: Junger Whitelist-Anbieter mit maltesischem Hintergrund
VBet wird in Deutschland von der SCGO Limited betrieben, mit Sitz im Luxe Pavilion in St. Julian’s, Malta. Die GGL verzeichnet die Sportwettenerlaubnis für die .de-Domain seit dem 5. Dezember 2023 – VBet ist damit einer der jüngeren Whitelist-Anbieter. Wettprogramm und App-Funktionen sind auf dem Stand der jüngeren Wettbewerber; Livewetten, Cashout und ein Wettkonfigurator gehören zum Standard. Für Spielerinnen und Spieler, die einen neueren Whitelist-Anbieter mit internationaler Erfahrung suchen, ist VBet einen Blick wert. Wer eine Marke mit langer deutscher Geschichte sucht, wird bei den älteren Whitelist-Einträgen eher fündig.
Mobile Boni: Versprechen und Kleingedrucktes
Die Frage, ob es „spezielle mobile Boni“ gibt, hat in Deutschland eine klare Antwort: Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 regelt weder die Höhe noch die Umsatzbedingungen eines Sportwettenbonus. Was Anbieter an Neukundinnen und Neukunden ausloben, steht in den AGB des jeweiligen Anbieters. „Speziell mobil“ sind die meisten Boni nicht – sie werden auf der Webseite und in der App parallel angeboten, oft mit identischen Bedingungen.
Was sich zwischen den Anbietern unterscheidet, sind die Umsatzbedingungen. Drei Größen entscheiden, was ein Bonus tatsächlich kostet: das Umsatz-Ziel (wie oft muss der Bonus oder der Bonus plus Einzahlung umgesetzt werden, bevor eine Auszahlung möglich ist), die Mindestquote (ab welcher Quote eine Wette auf den Umsatz angerechnet wird), und die Frist (innerhalb welcher Zeit das Umsatz-Ziel erreicht sein muss). Wer einen Bonus von 100 € mit fünffachem Umsatz bei Mindestquote 1,80 und 90 Tagen Frist bekommt, muss 500 € Einsatz bei Quoten ab 1,80 in 90 Tagen platzieren. Bei einer durchschnittlichen Marge von 6 % im 1X2-Markt kostet das im Schnitt etwa 30 € – mehr, wenn die Marge höher ist oder der Spielende systematisch auf Niedrigquoten setzt, die knapp über der Mindestquote liegen.
Die Faustregel: Der ausgeschriebene Bonus ist das, was der Anbieter auf das Konto bucht. Was er kostet, ist eine Mischung aus Umsatz, Mindestquote, Frist und der Marge der Märkte, auf denen der Bonus freigespielt wird. Wer den Bonus will, liest das Kleingedruckte; wer den Bonus nicht will, lässt sich nicht vom Marketingversprechen „100 % Bonus“ oder „Gratiswette“ leiten lassen. Beide Begriffe sagen wenig darüber aus, was am Ende auf dem Konto landet.
Ein praktischer Punkt: Wer in der App mit dem Bonus spielt, sollte prüfen, ob alle Wettmärkte für den Umsatz zählen. Manche Anbieter schließen asiatische Handicap-Märkte, Livewetten oder Systemwetten vom Bonusumsatz aus. Das steht in den AGB, nicht auf der Hauptseite der App.
Schutz vor übermäßigem Spielen: Was die App leisten muss
Die Schutzregeln des GlüStV greifen unabhängig vom Gerät, aber die App ist die Stelle, an der sie für den Spielenden sichtbar werden. Drei Funktionen sollte jeder Whitelist-Anbieter in der App anbieten – und jeder Spielende kennen.
Einzahlungslimit einsehen und ändern. Das Standardlimit von 1.000 € im Monat wird in den meisten Apps im Kontobereich angezeigt. Wer das Limit senken will, kann das sofort; wer es erhöhen will, muss sieben Tage warten. Eine Erhöhung über 1.000 € erfordert einen Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit – nicht jeder Anbieter bietet die Erhöhung überhaupt an.
Panikbutton. Die 24-Stunden-Sofortsperre ist in den meisten Apps im Hilfemenü oder im Kopfbereich der Kontoeinstellungen zu finden. Sie löst mit einem Klick eine sofortige Sperre aus, die nicht aufgehoben werden kann, bis die 24 Stunden vorbei sind. Wer mitten in einer Verlustserie steht, sollte den Button kennen und nutzen.
OASIS-Selbstsperre. Wer sich selbst für mindestens drei Monate (mit Frist) oder mindestens ein Jahr (ohne Frist) sperren lassen will, kann das direkt in der App beantragen. Die Sperre wird an die bundesweite OASIS-Datei gemeldet und gilt für alle Whitelist-Anbieter. Wer einmal gesperrt ist, kann sich nicht ohne Weiteres wieder anmelden – die Frist läuft, und die Aufhebung ist an eine Sperrfrist von mindestens drei Monaten vor Aufhebung gebunden.
Wer auf einer App landet, die diese drei Funktionen nicht sichtbar anbietet, sollte das vor der ersten Einzahlung prüfen. Fehlt der Panikbutton, fehlt die Einstellung für das Einzahlungslimit, fehlt der Hinweis auf OASIS – dann ist die App wahrscheinlich nicht von einem Whitelist-Anbieter, und die Frage der Erlaubnis sollte vor jeder Einzahlung geklärt werden.
Was tun bei Problemen mit der App?
Drei Wege, je nach Art des Problems.
Technische Probleme – App stürzt ab, Wettschein wird nicht angenommen, Quote erscheint nicht: Support des Anbieters in der App oder per E-Mail kontaktieren. Die meisten Whitelist-Anbieter bieten einen Live-Chat oder eine Hotline an. Wer das Problem mit einer E-Mail nicht in einer Woche gelöst bekommt, sollte auf einen anderen Kommunikationsweg wechseln.
Auszahlungsprobleme – Gewinn wird nicht ausgezahlt, Verifizierung wird nicht abgeschlossen: Zuerst den Anbieter schriftlich kontaktieren und eine Frist setzen. Bleibt die Antwort aus, ist die GGL die Beschwerdestelle – über die Webseite der GGL ist eine Beschwerde möglich, die GGL kann gegenüber Erlaubnisinhabern Aufsichtsmaßnahmen ergreifen. Bleibt auch das ohne Ergebnis, bleibt der Rechtsweg vor deutschen Zivilgerichten, was die Vorteile eines Whitelist-Anbieters ausmacht.
Streit über eine Wette – Wette wurde angenommen, Ergebnis wird anders ausgewertet: Die AGB des Anbieters regeln das Ergebnisverfahren. Wer mit der Auswertung nicht einverstanden ist, hat als Whitelist-Kundschaft den deutschen Rechtsweg; wer bei einem Anbieter ohne Erlaubnis wettet, hat im Ernstfall keine Handhabe.
Häufig gestellte Fragen
Woran ist erkennbar, dass eine Wett-App eine deutsche Erlaubnis besitzt?
Allein am App-Logo im Store, an der Beschreibung oder am Sitz des Anbieters lässt sich das nicht ablesen. Ausschlaggebend ist die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, die unter glücksspiel-behoerde.de öffentlich geführt wird. Steht die Domain, auf die die App verweist, in der Liste, hat der Anbieter eine deutsche Sportwettenerlaubnis. Steht sie nicht in der Liste, fehlt die Erlaubnis – unabhängig davon, was die App-Beschreibung behauptet. Die Whitelist ist nach § 9 Abs. 8 GlüStV die einzige verlässliche Quelle; im Stand vom 2. Oktober 2026 führt sie 30 Einträge mit 27 Sportwettenerlaubnissen.
Gelten das Einzahlungslimit von 1.000 € im Monat und die OASIS-Abfrage auch bei Wetten per App?
Ja, beide Regeln sind technikneutral formuliert und greifen unabhängig vom Gerät. Das Einzahlungslimit von 1.000 € im Monat nach § 6c Abs. 1 GlüStV wird anbieterübergreifend über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt, die OASIS-Sperrdatei nach §§ 8, 8a GlüStV wird bei Registrierung und jedem Login abgefragt. Eine Senkung des Einzahlungslimits greift sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen, und eine Erhöhung über 1.000 € ist nur gegen nachgewiesene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit möglich. Die App setzt diese Regeln technisch um; sie ist nicht der Ort, an dem sie verhandelt werden.
Was ist bei Livewetten über das Smartphone erlaubt, und was ist ausgeschlossen?
§ 21 Abs. 4 GlüStV erlaubt Livewetten während eines laufenden Ereignisses nur auf den Endausgang oder auf die nächste Komponente, und nur in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind. „Nächstes Tor“ beim Fußball ist erlaubt, „nächster Satz“ beim Tennis ist erlaubt, „nächster Punkt“ beim Tennis und „nächster Korb“ beim Basketball sind nicht erlaubt. Ausgeschlossen sind Wetten auf Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren – die GGL-Praxis sieht Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateursport – sowie manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung. Wetten auf soziale oder politische Ereignisse sind unzulässig, Wetten auf eSport sind in Deutschland nicht erlaubt.
Wie wirkt sich die Sportwettensteuer von 5,3 % auf Quote und Auszahlung in der App aus?
Die Wettsteuer nach §§ 16–25 RennwLottG beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“, was rund 5,03 % des eingezahlten Betrags entspricht. Die Steuer schuldet der Veranstalter, nicht der oder die Wettende – ob und wie der Anbieter sie an die Kundschaft weitergibt, steht in seinen AGB. Manche Anbieter ziehen die Steuer direkt vom Gewinn ab, andere haben sie im Quotenniveau eingepreist, andere tragen sie vollständig selbst. Wer wissen will, was die App im konkreten Fall abzieht, liest die AGB des Anbieters. Ein einheitliches Vorgehen auf der App-Oberfläche gibt es nicht, und die Höhe der Steuer ist kein Hinweis auf eine Lizenz.
Welche Zahlungsmethoden stehen in mobilen Wett-Apps üblicherweise zur Verfügung, und welche Regel gilt für das Konto?
Üblich sind Kreditkarte, Debitkarte, PayPal, Apple Pay, Google Pay, Klarna Sofortüberweisung und paysafecard; einzelne Anbieter akzeptieren zusätzlich Banküberweisung, Trustly oder ähnliche Dienste. Kryptowährungen und anonyme Prepaidkarten sind nach § 6b Abs. 4 GlüStV ausgeschlossen; jede Zahlung muss von einem Konto stammen, das auf den Namen der spielenden Person lautet und bei einem Institut nach dem Geldwäschegesetz geführt wird. Welche Methoden eine bestimmte App anbietet, ist Sache des Anbieters und sollte vor Registrierung geprüft werden. Guthaben wird auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto gehalten; bei Kontoschließung wird das Restguthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühr ausgezahlt.
Wie unterscheiden sich spezielle mobile Boni von normalen Willkommensangeboten, und welche Umsatzbedingungen gelten?
Speziell mobile Boni sind in Deutschland selten – die meisten Anbieter verwenden auf der Webseite und in der App dieselben Bonusbedingungen. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 regelt weder die Höhe noch die Umsatzbedingungen eines Sportwettenbonus; alle Regelungen stehen in den AGB des Anbieters. Drei Größen entscheiden, was ein Bonus tatsächlich kostet: das Umsatz-Ziel (wie oft der Bonus oder der Bonus plus Einzahlung umgesetzt werden muss), die Mindestquote (ab welcher Quote eine Wette auf den Umsatz angerechnet wird) und die Frist (innerhalb welcher Zeit das Ziel erreicht sein muss). Wer einen Bonus annimmt, liest diese drei Zahlen in den AGB – sie bestimmen, was am Ende übrig bleibt.
Erstellt vom Redaktionsteam „Wettlizenzinfo”.
